|
|
|
Der Bundestag hat letzte Woche erneut die Gesetze zum Thema Verbraucher-Telefonwerbung drastisch verschärft. Zwar muss diese Änderung noch den Bundesrat passieren, was voraussichtlich im Monat Mai erfolgen wird, ist dort aber nicht mehr zustimmungspflichtig, d.h. die Änderungen werden am Tag nach der Verkündung im Bundesrat ohne Übergangsfrist sofort gültig. Wir werden Sie selbstverständlich über die Entwicklung auf dem Laufenden halten.
Da das Thema Telefonwerbung nicht nur Call-Center betrifft, sondern jegliche Form telefonischer Akquise, wollen wir Sie bereits hier kurz über die Änderungen informieren, damit Sie sich entsprechend vorbereiten können.
Falls Ihnen diese Neuerungen kompliziert erscheinen – womit Sie sicher nicht allein dastehen: die Telesense übernimmt sehr gerne die praktische Umsetzung für Sie.
Sprechen Sie uns einfach an.
1. Bei allen ausgehenden Anrufen muss die Nummer des anrufenden Unternehmens angezeigt werden. Es ist also bei einer Beauftragung eines Call-Centers/ Dienstleisters nicht mehr möglich, die Nummer des beauftragenden Unternehmens anzuzeigen. Stattdessen muss nun immer die Nummer des Call-Centers angezeigt werden.
2. Werbeanrufe sind künftig nur zulässig, wenn der Angerufene...mehr
|