Ausgabe August 2009  

Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung tritt zum 4. August in Kraft

Sehr geehrte Damen und Herren,

Später als erwartet, aber mit weit reichenden Konsequenzen: Wie von uns bereits angekündigt ist zum 4. August 2009 das „Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ in Kraft getreten - mit sofortiger Wirkung.

 

Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung

Die neuen Regeln in Kürze:

  • Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung dazu erklärt haben.
  • Die Widerrufsrechte bei telefonischen Vertragsabschlüssen wurden für Verbraucher erweitert.
  • Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken - dies gilt für Anrufe bei Verbrauchern und auch im B2B-Bereich. 

Verstöße gegen diese Verbote können ab dem 4. August 2009 – anders als bisher – mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

Das Gesetz betrifft nicht nur die Arbeit von Call-Centern, sondern jegliche Art der telefonischen Akquise. Sind Sie sich noch unsicher, was die regelgerechte Anwendung der Neuerungen angeht? Die Telesense übernimmt sehr gerne die praktische Umsetzung für Sie.

Die Details (Quelle: BMJ) zu den Änderungen finden Sie hier.

 
 

Kurzfristige Krankheits- oder Urlaubsvertretung gesucht?

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Mehr Information zum Telefonservice und auch den kostenlosen 24-Stunden-Test finden Sie hier.

 
   

Neuer Gesellschafter bei der Telesense

Leopold Gawlitza 

 

Seit Ende Juni gibt es bei der Telesense einen neuen „Gesellschafter“: Leopold Gawlitza. Wir gratulieren unserem Geschäftsführer ganz herzlich zu seinem ersten Sohn.

 

 

 

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